Volkshochschule Neu-Isenburg
Bahnhofstraße 2
63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 254746
Telefax: 06102 6644
E-Mail: info@vhs-neu-isenburg.de
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
| 1. ANMELDUNG |
| Kursanmeldungen werden mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Internet von der vhs-Geschäftsstelle entgegengenommen und sind für Sie und für uns verbindlich, unsere allgemeinen Anmeldebedingungen werden damit anerkannt. Das Eintragen in die Frühbucherliste ist ebenfalls eine verbindliche Anmeldung. Sie erhalten keine gesonderte Rechnung oder Bestätigung Ihrer Anmeldung. Finden Sie sich deshalb bitte ohne eine weitere Benachrichtigung abzuwarten, zur Veranstaltung ein, wie sie mit Ort, Tag und Zeit in diesem Programm ausgeschrieben ist. |
| 2. BEZAHLUNG |
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Sie haben die Möglichkeit, zwischen Barzahlung bei der vhs-Geschäftsstelle und der Erteilung einer Einzugsermächtigung zu wählen. Beim Geldeinzug wird die Kursgebühr kurz vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf! Für den Fall, dass sich Ihre Bankverbindung ändert, oder dass Sie einer Abbuchung wiedersprechen wollen, nehmen Sie bitte vorher Rücksprache mit der vhs auf. Nur so können unnötig anfallende Bankgebühren vermieden werden!
Anmeldungen ohne Barzahlung oder Einzugsermächtigung gelten nur als Reservierungen. Die Kursgebühr muss spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bezahlt werden, sonst kann der Kursplatz auch ohne Rücksprache anderweitig vergeben werden.
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| 3. MAHNUNG |
| Für Mahnungen erhebt die vhs eine Gebühr von jeweils 5 EUR. |
| 4. GEBÜHRENERMÄSSIGUNG |
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Empfänger/-innen von laufender Hilfe nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder von Arbeitslosengeld, mit Wohnsitz im Kreis Offenbach, erhalten für einen Kurs pro Semester eine Ermäßigung in Höhe der jeweiligen Gebührenordnung der Kreis-VHS. (Voraussetzung für die Gebührenermäßigung ist der schriftliche Nachweis über den Bezug von Bundessozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld sowie eine 80-prozentige Teilnahme am Unterricht.) Die Differenzgebühr wird vom Teilnehmer bei der vhs-Geschäftsstelle bezahlt. Davon ausgenommen sind Zuschläge (z.B. Seminar-unterlagen), Sonderveranstaltungen und Kurse, bei denen ein Ausschluss einer Gebührenbefreiung direkt aufgeführt ist sowie vhs-Reisen und -fahrten. Diese Regelung kann jederzeit, auch während des aktuellen Semesters, durch Kreistagsbeschluss geändert werden.
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5. RÜCKTRITT/ABMELDUNG
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Abmeldungen sind mündlich, telefonisch und schriftlich nur bis eine Woche vor Kursbeginn und nur bei der vhs Geschäftsstelle möglich. Bei der Absage von Bildungsurlauben gilt eine vierwöchige Abmeldefrist vor Beginn des Kurses!
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| 6. KURSGEÜHRENERSTATTUNG |
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Kursgebühren werden zurückerstattet:
a.) in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs vor Kursbeginn abgesagt werden muss,
b.) anteilig, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs im Laufe des Kurses abgesagt werden muss und keine Nachholtermine vereinbart werden,
c.) in voller Höhe, wenn Sie sich bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn (bzw. bei Bildungsurlaub bis spätestens 4 Wochen) in der vhs-Geschäftsstelle abgemeldet haben,
d.) anteilig, wenn Sie aus Krankheitsgründen oder bei Todesfall eines nahen Familienangehörigen nicht weiter am Kurs teilnehmen können. Ein schriftlicher Antrag mit entsprechendem Nachweis bzw. ärztliches Attest ist erforderlich. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Eingang des Attestes bei der vhs. Können Sie aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht Teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
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| 7. TERMIN - UND PROGRAMMÄNDERUNGEN |
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Termin- und Programmänderungen sind nicht immer zu vermeiden, werden aber möglichst rechtzeitig bekannt gegeben. Aktuelle Hinweise befinden sich auf unserer Homepage:
www.vhs-neu-isenburg.de
Wir behalten uns ebenfalls vor, in dringenden Fällen einen Kurs kurzfristig mit einer anderen Kursleitung durchzuführen. Ein Kursleitungswechsel ist kein Stornierungsgrund! |
| 8. DATENSCHUTZ |
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Die vhs Neu-Isenburg e.V. bedient sich für die Verwaltung ihrer Veranstaltungen einer automatisierten Datenverarbeitung. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt lediglich zum Zweck der Anmeldung, Organisation und Bezahlung der Veranstaltungen. Weitere Übermittlungen der Daten an Dritte finden nicht statt! Eine statistische Aufbereitung und Weiterleitung erfolgt nur mit anonymisierten Daten!
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| 9. VERSICHERUNGEN FÜR KURSTEILNEHMENDE |
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Kursteilnehmende haben für alle Arten von Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Die Haftung der vhs Neu-Isenburg für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist lediglich auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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| 10. FERIENREGELUNGEN |
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Bei Kursen, die in Räumlichkeiten von Schulen und kirchlichen Einrichtungen abgehalten werden, findet während der Schulferien grundsätzlich kein Unterricht statt! Ansonsten informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kursleitung über die Regelung im jeweiligen Kurs.
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| 11. TEILNAHMEBESTÄTIGUNG |
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Auf Wunsch erhalten Sie nach Kursende, bei mindestens 80%-iger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung gegen Gebühr in Höhe von: 1 EUR bei Abholung, bei Postversand 2 EUR.
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| 12. MITGLIEDSCHAFT IM VEREIN VHS NEU-ISENBURG e.V. |
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Die Arbeit der vhs Neu-Isenburg bedarf der Unterstützung durch Mitglieder und es lohnt sich, Mitglied zu werden! Vereinsmitglieder erhalten beim Kauf von Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen der Stadt Neu-Isenburg (Kulturamt) in der Hugenottenhalle einen Preisnachlass von je 1 EUR pro Karte. Darüber hinaus können Sie vergünstigt an der jährlich wechselnden Mitgliederreise der vhs teilnehmen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 18 EUR pro Person und 25 EUR für Ehepaare bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaften.
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| 13. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR REISEN |
| Für Reisen gelten gesonderte Bedingungen. Sie erhalten unsere Reisebedingungen auf Anfrage bzw. im Rahmen Ihrer Reiseanmeldung. |